8 praktische Tipps zum Thema Datenschutz in der Cloud
Für den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten setzt die EU klare Grenzen. Und so stehen Anbieter und Nutzer in Europa vor einem Spagat zwischen verschiedensten Interessen: Arbeitsrecht und Datenschutz spielen eine Rolle, genauso wie Arbeitnehmerrechte, die betriebliche Mitbestimmung und individuelle Betriebsvereinbarungen.
Besonders beim Thema Dashboards und Reporting ist in der Cloud vieles möglich. Allerdings kann die Veröffentlichung von persönlichen Lernergebnissen in einem Dashboard oder einem Bericht gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Deswegen ist es wichtig, eine wasserdichte betriebliche Vereinbarung zu formulieren. Auf der Seite des Anbieters sollte es zudem die Möglichkeit geben, Lernergebnisse nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und den Regeln einer Betriebsvereinbarung gefiltert darzustellen.
8 Tipps zum Thema Datenschutz und E-Learning
- Keine Panik – Anbieter von E-Learning kennen die Hürden beim Datenschutz und bieten passende Lösungen, die bereits weltweit bei Kunden im Einsatz sind.
- Kommunikation ist alles. Bringen Sie früh alle Beteiligten an einen Tisch: Betriebliche Mitbestimmung, IT und Datenschutzbeauftragte gehören unbedingt dazu.
- Nicht das Rad neu erfinden: Für alle Branchen gibt es heute erfolgreiche E-Learning-Projekte. Fragen Sie, wie andere Unternehmen mit dem Thema umgehen.
- Wagen Sie sich in die Cloud. Neben den bekannten Vorteilen der Cloud, wie automatisch aktualisierten Inhalten und weltweiter Verfügbarkeit, sind Anbieter von Cloud-Lösungen sehr versiert im Umgang mit den Feinheiten im internationalen Datenschutz.
- Dashboards und Reporting: Achten Sie darauf, dass die eingesetzten Systeme in Abstimmung mit geltenden Vereinbarungen rollenbasiert den Zugriff auf Einzelergebnisse oder zusammengefasste Lerndaten von ganzen Lerngruppen ermöglichen.
- Planung, Planung, Planung. Skizzieren Sie gemeinsam mit Ihrem Anbieter einen vollständigen Workflow, mit dem Sie den Datentransfer in und aus Ihrem System erfassen – inklusive der Nutzung persönlicher Geräte von Mitarbeitenden.
- Packen Sie den Bullen bei den Hörnern. Schaffen Sie sich eine komplette Übersicht über benötigte Dokumente und Verträge – am besten mit der Hilfe eines erfahrenen Anbieters.
- Wenden Sie sich an Ihre Datenschutzbeauftragten. Ihre Arbeit wird erheblich einfacher, wenn eine entsprechende Ausbildung und praktische Erfahrung mit den Feinheiten im Datenschutz im Spiel sind.