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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Eine Chance für Unternehmen
Am 1. März 2020 tritt in Deutschland das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Weshalb dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, was es beinhaltet und welche Informationen für HR- und Weiterbildungsfachleute wichtig sind, das erfahren Sie hier.
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Inhalt des Whitepapers
Warum das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Die Welt wird immer globaler und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels suchen Unternehmen qualifiziertes Personal aus dem In- und Ausland. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden und Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte einfacher und unbürokratischer zugänglich gemacht werden.
Die Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Neu ist, dass es im Fachkräfteeinwanderungsgesetz jetzt einen einheitlichen Fachkräftebegriff gibt, der Menschen mit Hochschulabschluss und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst. Außerdem wird bei anerkannter Qualifikation oder einem anerkannten Arbeitsvertrag auf die Vorrangprüfung verzichtet. Für Mangelberufe fällt mit der entsprechenden Qualifikation ebenfalls die derzeit geltende Begrenzung weg.
Für Fachkräfte ist die Sprache entscheidend
Gute Deutschkenntnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Integration von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt. Bei gleichem Deutsch-Sprachniveau und gleichem Bildungsstand wie Einheimische erzielen Migrierte in Deutschland meist gleichhohe Löhne wie Einheimische, heißt es in einer Untersuchung des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft von Oktober 2019 im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
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